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   VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99   

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https://dejure.org/2003,16588
VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99 (https://dejure.org/2003,16588)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.09.2003 - 10 E 2431/99 (https://dejure.org/2003,16588)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. September 2003 - 10 E 2431/99 (https://dejure.org/2003,16588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 AO
    Die Kalkulationsgrundlage der Zweitwohnungssteuer muss zugänglich sein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Kalkulationsgrundlage der Zweitwohnungssteuer muss zugänglich sein.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wehrheim teilweise für nichtig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wehrheim teilweise für nichtig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
    Das rechtsstaatliche Gebot der Voraussehbarkeit und Berechenbarkeit der Steuerlasten und die Besteuerungsgleichheit fordern einfache und klare gesetzliche Regelungen (BVerfG 10.11.1998 - 2 BvR 1057, 1226, 980/91 -, BVerfGE 99, 216 [243]).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
    Es genüge, wenn die betroffenen Normadressaten die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten könnten (vgl. BVerfGE 31, 255 (264); 37, 132 (142); 75, 329 (341), 78, 205-214).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
    Das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. BVerfGE 21, 245 (260 f.); 49, 168 (181); 59, 104 (114)) zwinge den Gesetzgeber zwar nicht, den Tatbestand mit genau erfassbaren Maßstäben zu umschreiben, der Gesetzgeber sei aber gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 (181); 59, 104 (114)).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
    Das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. BVerfGE 21, 245 (260 f.); 49, 168 (181); 59, 104 (114)) zwinge den Gesetzgeber zwar nicht, den Tatbestand mit genau erfassbaren Maßstäben zu umschreiben, der Gesetzgeber sei aber gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 (181); 59, 104 (114)).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
    Es genüge, wenn die betroffenen Normadressaten die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten könnten (vgl. BVerfGE 31, 255 (264); 37, 132 (142); 75, 329 (341), 78, 205-214).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
    Das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. BVerfGE 21, 245 (260 f.); 49, 168 (181); 59, 104 (114)) zwinge den Gesetzgeber zwar nicht, den Tatbestand mit genau erfassbaren Maßstäben zu umschreiben, der Gesetzgeber sei aber gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 (181); 59, 104 (114)).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
    Nach dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Bestimmtheitsgebot müssen steuerbegründende Tatbestände einschließlich der Bemessungsgrundlage nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß so bestimmt gefasst und begrenzt sein, daß die Steuerlast voraussehbar und für den Steuerpflichtigen mess- und berechenbar ist (BVerfG 14.12.1965 - 1 BvR 571/60 -, BVerfGE 19, 253 [267]).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.09.2003 - 10 E 2431/99
    Es genüge, wenn die betroffenen Normadressaten die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten könnten (vgl. BVerfGE 31, 255 (264); 37, 132 (142); 75, 329 (341), 78, 205-214).
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05

    Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die Gründe eines Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2003 (10 E 2431/99) bezogen.
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270

    Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende

    Der Steuermaßstab der ortsüblichen Jahresnettokaltmiete ist ausreichend bestimmt; für eine Übertragung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (U.v. 9.9.2003 - 10 E 2431/99 - juris), wonach die Kalkulationsgrundlage der Zweitwohnungsteuer zugänglich sein muss und eine dynamische Verweisung auf Publikationen in anderen als Gesetz- oder Verordnungsblättern etc. zur Nichtigkeit der die Steuer begründenden Norm führt, besteht - mangels Vergleichbarkeit des jeweiligen Satzungsrechts - keine Veranlassung.
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 2557/04

    Zweitwohnungssteuersatzung; Verweis auf Preisindex; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 9. September 2003 - 10 E 2431/99(1) - abgeändert.
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